Arbeitslehre/Ökonomie und Nachhaltiger Konsum

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Verbraucherbildung des Japanischen Verbands der Rechtsanwaltskammern

Am 16. März 2019 fand im Fachgebiet ALÖNK ein zweieinhalbstündiges Treffen mit einer siebenköpfigen Delegation des Ausschusses für Verbraucherbildung des Japanischen Verbands der Rechtsanwaltskammern (Japan Federation of BAR Associations) statt, das organisatorisch von Frau Suzuki-Klasen (Max-Planck-Institut für … Privatrecht in Hamburg) vorbereitet wurde.  Unmittelbarer Anlass der Forschungsreise nach England und Deutschland war, dass in Japan derzeit besondere Anstrengungen unternommen werden, die schulische Verbraucherbildung zu fördern, weil das Alter der Volljährigkeit in Kürze von 20 auf 18 Jahre gesenkt wird.  Dabei geht es insbesondere um die Vermittlung von Kompetenzen zum Verbraucher-Selbstschutz und um Bewusstseinsbildung für nachhaltigen Konsum.

Die zunächst ungewöhnliche Zusammensetzung dieser Gruppe aus Rechtsanwälten, ist der Besonderheit geschuldet, dass in Japan die Rolle des „Ausbilders“ größtenteils den Anwälten zufällt.  Die beiden Diskussionsleiter Herr Nakamura Shinzo (Stellvertr. Ausschuss-Vorsitzender) und Prof. Dr. Heiko Steffens (Preisträger der Japan Academy of Consumer Education) stellten durch beiderseitigen Bezug auf den Bericht der OECD über die Verbraucherbildung von 2009 die gemeinsame begriffliche Kommunikationsgrundlage sicher. Bei der konkreten Diskussion über Inhalte und Methoden der Verbraucherbildung in Deutschland stand der in unserem Fachgebiet entwickelte und in Berlin sowie in Brandenburg gültige „Orientierungs- und Handlungsrahmen Verbraucherbildung“ im Mittelpunkt des Interesses.